Es freut uns darauf hinzuweisen, dass die von der SGK-N am 13. Februar 2026 eingereichte Motion Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten (Geschäftsnummer 26.3018) am 22. April 2026 vom Bundesrat zur Annahme empfohlen und am 17. Juni 2026 vom Nationalrat angenommen wurde. Der Entscheid des Ständerates steht noch aus.

Bemerkenswert ist, dass sowohl im Motionstext als auch in der bundesrätlichen Begründung für die Annahme der Motion explizit auf das WESYM und die WESYM-Gutachten Bezug genommen wird. Der Bundesrat wird voraussichtlich nun beauftragt werden, im ATSG die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage von realistischen Erwerbsmöglichkeiten beurteilt werden kann. Somit bestehen intakte Chancen, dass diese Motion im Rahmen der nächsten IV-Revisionen schrittweise umgesetzt wird. Wichtig ist, dass der politische Druck und das gemeinsame Engagement aufrechterhalten bleibt.

Wir freuen uns, die Plattform des WESYM für die weitere Entwicklung der erforderlichen Ansätze und Instrumente anzubieten. Der Stein rollt. Wir bleiben dran. 

 

Bild (Fotograf Fabio Baranzini): Wir bieten die Plattform für den Dialog. Workshop im Rahmen des Weissenstein Symposiums vom 9. Januar 2026.