Die Thematik der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit ist von grosser gesellschaftlicher Relevanz.

Es freut uns, dass die SGK-N mit ihrer Motion «Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage von realistischen Erwerbsmöglichkeiten» die Abkehr vom ausgeglichenen Arbeitsmarkt im Rahmen der nächsten IV-Revision gesetzlich verankern will. Wir zeigen Ihnen hier den Auszug aus der Medienmitteilung vom 13. Februar 2026. 

Das in der nun abgeschriebenen pa. Iv. Kamerzin formulierte Anliegen «Berücksichtigung der realen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen» wird mit der Motion aufgenommen. 

Wir freuen uns, die Plattform des WESYM für die weitere Entwicklung der erforderlichen Ansätze und Instrumente anzubieten. Der Stein rollt. Wir bleiben dran.